Neigt sich das Jahr dem Ende zu, stellen wir Ihnen üblicherweise die „Steuertipps zum Jahresende“ vor. Heuer werden wir Ihnen jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Auswirkungen dieser auf die Bilanzpolitik darstellen.
Unter Bilanzpolitik versteht man ganz allgemein die Gestaltung und Darstellung eines Informationsbildes (den Jahresabschluss) im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – nicht zu verwechseln mit der rechtswidrigen „Bilanzfälschung“, die absichtlich ein unrichtiges Bild vermitteln soll.
Die Bilanzpolitik hat grundsätzlich keinen Selbstzweck, sondern ist den Unternehmenszielen untergeordnet. Das Ziel kann die positive wie auch die negative Gestaltung des Ergebnisses sein. Zumeist dient Bilanzpolitik jedoch um Steuern zu sparen. Das fällt jedoch weg, wenn Sie in diesem Jahr leider Verluste erwirtschaftet haben. Aber ein verlorener Verlustvortrag ist auch eine Steuereinbuße in der Zukunft.
Dennoch gibt es diesbezüglich einige Informationen auf die insbesondere in diesem Jahr zu achten ist.
Besteht darüber hinaus auch drohende Zahlungsunfähigkeit, ist jedoch die Eröffnung eines Sanierungsverfahren möglich. Die Frist zur Insolvenzeröffnung ist auf Grund der Pandemie temporär auf 120 Tage erweitert worden.
Weitere Steuerspartipps sowie Berechnungstools finden Sie auf unserer Homepage: www.slt.at
Prof. Mag. Rudolf Siart, Mag. René Lipkovich
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien
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Stand: 05.10.2020, Haftung ausgeschlossen