Wenn eine nicht fachgerechte Gebäudetrennfuge zum Übeltäter wird
Der Sachverständige wird vom Gericht beauftragt, die Ursache für einen mehrmaligen Wassereintritt in einem Schrankraum zu ergründen. Die Bauweise beider direkt aneinandergrenzender Häuser ist Massiv – also Beton und Ziegelbauweise. Die beiden Gebäude ähneln zwei Würfeln die einfach spiegelverkehrt gezeichnet wurden und aufgrund des Geländes verschieden Hoch sind. Das Dach wurde als Warmdach ausgeführt. An beiden Gewerken befinden sich sämtliche Strangentlüftungen in den Mauerwerken direkt nebeneinander. Zwischen den beiden Häusern wurde laut Plan eine Gebäudetrennfuge gemacht. Diese ist mit ca. 6 cm Breite dimensioniert worden und „sollte“ auch mit geeignetem Dämmmaterial gefüllt werden. Diese Gebäudetrennfuge wurde mit der Fassadendämmung so überdämmt, dass sie nicht mehr sichtbar ist.
Nach nicht allzu langer Zeit wurde im Schrankraum der direkt an das Nachbargebäude angrenzt, ein nasser Fleck (immer nach einer Heizperiode) sichtbar. Die beiden Parteien beschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen. Sie glaubten, die Ursache käme von der Flachdachabdichtung des tieferliegenden Hauses. Mehrere Reparaturen und Ausbesserungsversuche scheiterten. Es kam sogar so weit, dass der tieferliegende Hausbesitzer sein Dach völlig neu sanieren ließ.
Da mehrere Sachverständige verschiedenster Gewerke ihr Glück versuchten die Ursache zu ergründen, die ausführende Baufirma nicht mehr bestand und die Parteien sich infolge der langwierigen Fehlersuche (mehrere Jahre) zerstritten, landete dieser Fall schlussendlich vor dem Richter. Dieser ordnete einen Lokalaugenschein mit allen Parteien und Rechtsvertretern an. Nach zwei Gerichtsverhandlungen und Anhörung aller Sachverständigen und Beteiligten kam man zur Vermutung, dass diese Gebäudetrennfuge, die höchstwahrscheinlich nicht gedämmt ist, die Ursache allen Übels sein muss. Es wird angenommen, dass aufgrund der Temperaturunterschiede zwischen den beiden Häusern Kondenswasser entsteht und sich dann an dem besagten Schrankraum sichtbar macht. Ohne massiven Eingriff in beide Häuser, wird man die Ursache wohl nie zu 100% ausfindig machen können.
Dieser Fall zeigt uns aber einmal mehr, dass nicht grundsätzlich die Dachabdichtung durch Spengler- und Dachdeckerarbeiten mangelhaft sein muss. Auch andere Handwerker müssen ihren Teil dazu beitragen, um ein gutes Gesamtpaket zu erstellen.
Martin Leitner
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
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